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D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung zählt für uns im Gewerbebereich, wie auch die Betriebshaftpflichtversicherung, zu den MUSS-Versicherungen. 

 

Schadenstatistik 

Jährlich werden ca. 6.000 D&O-Schadensfälle gemeldet. 

  • 80% aller Schadensfälle resultieren aus der Innenhaftung.
  • 20% sind Außenhaftungsfälle, die in der Regel auf eine Unternehmensinsolvenz zurückzuführen sind.
  • 90% aller Schadensfälle werden durch Vergleich zwischen den Parteien beendet

Sofern ein Geschäftsführer eine falsche Entscheidung trifft, welche einen Vermögensschaden für das eigene Unternehmen verursacht, kann er mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Die Haftung ist gesamtschuldnerisch, also haftet der Geschäftsführer nicht nur für sein eigenes Verschulden, sondern auch für die Pflichtverletzung anderer Organmitglieder. Die Haftung besteht im Innen- und Außenverhältnis. Das bedeutet ein Geschäftsführer kann sowohl in Haftung von seinem eigenen Unternehmen als auch von Dritten (z.B. Insolvenzverwalter, Kunden, Behörden) genommen werden. Des Weiteren gilt bei Streitigkeiten im Innenverhältnis die Beweislastumkehr. Wenn einem Geschäftsführer vorgeworfen wird, eine Pflichtverletzung begangen zu haben, muss dieser beweisen keine Pflichtverletzung begangen zu haben.

Die Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers lassen sich in den nachfolgend genannten „10 Geboten“ zusammenfassen:

Einhaltung der Gesetze
Einhaltung von Satzung und Geschäftsordnung
Einhaltung der Bestimmungen des Anstellungsvertrages
Einhaltung der Weisungen der Gesellschafter
Ordnungsgemäße Organisation der Gesellschaft
Kontrolle der Organisation
Regelmäßige Kontrolle von Liquidität und Finanzlage
Laufende Risikobeobachtung und Vermeidung übergroßer Risiken.
Vermeidung (ggf. Offenlegung) aller Interessenskonflikten zwischen der Gesellschaft und des Geschäftsführers.
Sorgfältige Vorbereitung geschäftlicher und unternehmerischer Entscheidungen

Quelle: Lutter: Gesellschaftsrecht in der Diskussion, 1999, S. 87ff

Ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten liegt zum Beispiel vor bei:

  • Unternehmenserwerb ohne ausreichende Due-Diligence
  • Abschluss ungünstiger Verträge
  • Nicht-Ausnutzung von Steuervorteilen und Subventionen
  • Fehlender Reaktion auf Veränderungen des wirtschaftlichen Umfeldes
  • Fehlerhafter Auswahl/Kontrolle von Mitarbeitern
  • Verspäteter Stellung eines Antrags auf Insolvenz 

 

Die GmbH und die AG können Ihre Geschäftsführer über eine D&O-Versicherung gegen solche Vermögensschäden versichern und mit dieser Versicherung gleichzeitig einen zusätzlichen Bilanzschutz für das Unternehmen herstellen. 

Neben den Geschäftsführern sind über gute D&O-Versicherungsbedingungen auch Arbeitnehmer versichert, die besondere Funktionen für das Unternehmen wahrnehmen. Dazu zählen z.B. Prokuristen, Fuhrparkleiter, Compliance-, Datenschutz-, Sicherheitsbeauftragte, etc. 

Die Fairsicherungsmakler arbeiten im Bereich der Absicherung des Unternehmensmanagements mit einem Spezialanbieter zusammen, der jahrzehntelange Erfahrung in diesem Versicherungssegment vorweisen kann und vor diesem Erfahrungshintergrund eigene Versicherungsbedingungen entwickelt, die laufend, auch für bereits bestehende Verträge, nach der aktuellen Rechtsprechung in diesem Bereich, im Interesse der versicherten Personen angepasst werden. 

Bei diesen Anpassungen werden, so weit wie möglich, auch die Interessen des versicherten Unternehmens berücksichtigt. Es kommt z.B. vor, dass Geschäftsführer von der Haftung für fahrlässig verursachte Schäden freigestellt sind. In unserem D&O-Konzept sind solche Schäden trotz Freistellung versichert. Versicherungsschutz besteht z.B. auch, wenn der Geschäftsführer schon entlastet wurde und deshalb nach Gesetz keine Haftung mehr besteht. 

Bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes ist für uns wichtig, dass die Ausschlüsse klar definiert sind. Bei unseren Angeboten ist nur die Form des direkten Vorsatzes ausgeschlossen. Der Verstoß muss also mit Wissen und Wollen der versicherten Person erfolgt sein. Der bedingte Vorsatz ist versichert. 

In unserer Broschüre "D&O Versicherung" erhalten Sie weitere Informationen: