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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen.

Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags führt. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus. 

In unserer Broschüre "Berufsunfähigkeitsversicherung" finden Sie einige allgemeine Informationen zu dieser wichtigen Absicherung. Den Beratungsablauf haben wir einem weiteren dargestellt.

Beratungsablauf

Telefonisches Erstgespräch zum Ablauf der Beratung und zur Klärung erster Fragen

Rücksendung des ausgefüllten BU-Fragebogens

Prüfung der Absicherungsmöglichkeiten

Sofern nötig: Anforderung weiterer Informationen und Durchführung von anonymen Risikovoranfragen.

1. Beratungstermin 

im Nachgang: Konkrete Angebotserstellung

Beratungsgespräch zur Klärung offener Fragen zur Absicherung und zu den Angeboten, sowie die Besprechung der Tarifauswahl.

Nach Entscheidung: Erstellung und Zusendung der Antragsunterlagen.

Wozu benötigen wir den BU-Fragebogen?

Zur Vorbereitung der Beratung und zur Erstellung individueller Angebote benötigen wir vor der Beratung einige Informationen von Ihnen. Hierzu erhalten Sie vorab unseren BU-Fragebogen. 

Bei bestehenden Vorerkrankungen oder Beschwerden, welche bei einer Absicherung "Probleme" bereiten könnten, nutzen wir die Angaben aus dem Fragebogen, um vorab mit den infrage kommenden Anbietern die Annahmeoptionen, sofern möglich anonym, zu klären. 

Sobald die Versicherungsmöglichkeiten geklärt sind, melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren einen Termin um Ihre noch offenen Fragen und die Absicherungsmöglichkeiten, Anbieter und Tarife zu besprechen. 

Nach unseren Erfahrungen ist die Prüfung der Absicherungsmöglichkeiten vor einer Beratung notwendig, da wir im anschließenden Beratungsgespräch direkt über die tatsächlichen Möglichkeiten sprechen können. Sollte ein Leistungsausschluss, ein Beitragszuschlag oder sogar keine Absicherung möglich sein, kann man dies in der Beratung berücksichtigen und Sie erleben keine „böse“ Überraschung bei Antragsstellung.

Wer benötigt diese Versicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in jedem Fall für alle berufstätigen Menschen ein Muss im Rahmen der Absicherung ihrer Existenz. Das gilt insbesondere für Berufsanfänger und Selbständige, da diese in der Regel keine oder sehr niedrige Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Aber auch abhängig Beschäftigte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sollten die vorhandenen großen Versorgungslücken ermitteln und durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließen. 

Dabei ist darauf zu achten, dass die gesetzliche Rentenversicherung "nur" eine Erwerbsminderungsrente – keine Berufsunfähigkeitsrente - bietet. Dies bedeutet im Kern, dass nicht der individuell ausgeübte Beruf eines Versicherten als Grundlage für die Prüfung dient, sondern dass jeder auf jede Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden kann. Jede Verweisung ist möglich, ein sozialer Abstieg ist irrelevant. Kann z. B. ein leitender Angestellter noch als einfacher Lagerarbeiter für mindestens sechs Stunden täglich arbeiten, wäre er in keiner Weise erwerbsgemindert. Im Normalfall muss vom Rentenversicherungsträger keine konkrete Verweisungstätigkeit benannt werden. Es reicht aus, wenn dargestellt wird, unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung möglich wäre (z. B. leichte Arbeit, im Sitzen, ohne Lärm). Eine konkrete Verweisungstätigkeit muss nur benannt werden, wenn außergewöhnliche Einschränkungen vorliegen. 

Darüber hinaus ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Schüler und Studenten empfehlenswert, da diese über keine Ansprüche auf die staatliche Erwerbsminderungsrente verfügen. Eine wichtige Rolle spielen hier Optionen, die den Versicherungsschutz später ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen bzw. erhöhen können. Im Grundsatz gilt: Je früher jemand Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz beantragt, desto günstiger stellt sich die Beitragsbelastung aufgrund des geringeren Eintrittsalters dar. 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch für Hausfrauen und Hausmänner empfehlenswert. Denn gerade diese Tätigkeiten würden – wenn man sie fremd vergeben müsste – die meisten Haushaltskassen sprengen. Hausfrauen und Hausmänner sollten sich daher ebenfalls für den Fall der Berufsunfähigkeit absichern.

In der Regel benötigt jeder diese Versicherung, der nicht von seinem bereits erworbenen Vermögen bis zu seinem Tode leben kann und noch arbeiten muss.

Warum BU für Schüler und/oder Studenten?

Schüler oder Studenten haben doch noch keinen Beruf!“ Mit dieser Aussage wird der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oft auf die lange Bank geschoben. Aus unserer langjährigen Erfahrung hat sich gezeigt, dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung im späteren Leben einige Hürden aufweist. 

Der frühe Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihrem Kind folgende Vorteile:

  • Schüler*innen sind im Regelfall gesund, daher ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich einfacher als im späteren Leben.
  • Mit einem frühen Einstieg sichern Sie ihrem Kind dauerhaft günstigere Versicherungsprämien während der gesamten Vertragslaufzeit. 
  • Eine Verbesserung der Einstufung und des Beitrags ist dagegen möglich. 
  • Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist eine lebenslange Einkommensabsicherung.
     

Was ist versichert?

Versichert ist immer der zum Schadeneintritt ausgeübte Beruf. "Der Beruf" wird von Gerichten weiter erläutert, indem der Beruf "in seiner individuellen Ausprägung" gemeint ist, also so wie der Versicherte ihn "in gesunden Tagen" ausgeübt hat. "Der Beruf" ist also nicht irgendein allgemeiner Begriff wie z.B. kaufmännischer Angestellter oder Metzger, sondern erstmal immer der individuelle Beruf des Versicherten. 

Dieser Beruf ist versichert gegen den Ausfall oder die starke Minderung der Leistungsfähigkeit des Einzelnen im Fall einer Krankheit, eines Verschleißes, eines Unfalls oder auch irgendeiner anderen Ursache. Die Ursachen müssen die Leistungsfähigkeit für eine längere Zeit (mindestens 6 Monate) beeinträchtigen. 

Da immer der "ausgeübte" Beruf versichert ist, muss ein Berufswechsel während der Vertragslaufzeit nicht mitgeteilt werden. Unsere Frage nach "dem ausgeübten Beruf" bei Vertragsbeginn, dient immer nur der Festsetzung eines Beitrages. 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bei bedingungsgemäß vorliegender Berufsunfähigkeit eine monatliche Rentenzahlung an den Versicherten, deren Höhe individuell vertraglich vereinbart ist. Dies bedeutet, dass vor Abschluss eines solchen Vertrags eine genaue Ermittlung der sog. Versorgungslücke stattfinden muss. Denn nur so ist gewährleistet, dass der Lebensstandard auch bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit gehalten werden kann. 

Dabei definieren die deutschen Versicherer den Begriff der Berufsunfähigkeit in ihren Bedingungswerken zumeist wie folgt: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“ 

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente aus, wenn der Versicherte wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 % berufsunfähig ist. Wer pflegebedürftig ist und mindestens unter die Pflegestufe eins fällt, gilt je nach vertraglicher Vereinbarung größtenteils ebenfalls als berufsunfähig. 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert eine Rente ab, die maximal bis zum 67. Lebensjahr gezahlt wird (danach gilt man als nicht mehr arbeitsfähig, da man Altersrentner ist).

Weitere Möglichkeiten zur Arbeitskraftabsicherung

Erwerbsunfähigkeits-Versicherung

Da die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) eine große Ähnlichkeit mit einer => Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat, benötigen im Grunde alle beruflich tätigen Menschen diese Absicherung. 

Interessant ist diese Versicherung aber nur für alle, die keine Berufsunfähigkeitsrente bekommen oder sich keine BU-Rente leisten können, wobei sich die gesundheitliche Prüfung der Versicherungsgesellschaften bei der EU-Rente kaum von der gesundheitlichen Prüfung einer BU-Rente unterscheidet. 

Auch für bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Berufssportler oder Künstler kann die EU-Rente in Frage kommen, da sie in der BU-Rente nicht oder nicht ausreichend versichert werden können. Dies kann an einer Einschränkung der Höhe der BU-Rente (z.B. maximal Euro 750,00 monatliche Rente) oder auch an einer verkürzten Laufzeit (z.B. nur bis zum 50. Lebensjahr) liegen. 

Andere Berufe - z.B. Fliesenleger, Verputzer, Bäcker, Metzger, Dachdecker usw. - sind zwar häufig in der BU-Rente versicherbar, müssen aber aufgrund ihres wesentlich erhöhten Berufsrisikos mit einem oftmals sehr hohen Beitrag rechnen. 

Wir versuchen immer zunächst eine "richtige" BU-Rente anzubieten, bevor wir zur EU-Rente raten. 

In unserer Broschüre "Invaliditätsversicherung" erhalten Sie weitere Informationen: Invaliditätsversorgung

Grundfähigkeits-Versicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung (GV) versichert einzelne Fähigkeiten des Menschen (z.B. sitzen, sehen, gehen etc.) und keinen konkreten Beruf oder die generelle Erwerbsfähigkeit. Erfüllt man die Leistungsvoraussetzungen, z.B. aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung, wird eine monatliche Rente ausgezahlt. Je nach Vereinbarung kann die Rente bis zum Altersrentenbeginn (65 oder 67) oder auch lebenslang ausgezahlt werden. 

Wir beschreiben diese Versicherung immer als eine Berufsunfähigkeitsrente für den Beruf Menschsein. 

Sehr interessant ist diese Absicherung bei körperlich anspruchsvollen Berufen (wenn die BU-Rente zu "teuer" ist) oder bei Vorerkrankungen (z.B. bei einer laufenden Psychotherapie). 

Oftmals ist die Grundfähigkeitsversicherung mit anderen Leistungsarten, wie z.B. schwere Krankheitenversicherung, Unfallrente oder Pflegezusatzversicherung, in einem Tarif kombiniert (sogenannte Multi-Renten oder funktionelle Invaliditätsversicherungen). Ob die Kombination für Sie sinnvoll ist, können wir in einem Beratungsgespräch gerne klären. 

In unserer Broschüre "Grundfähigkeitsversicherung" erhalten Sie weitere Informationen: Grundfähigkeitsversicherung

Schwere Krankheiten-Versicherung

Eine Schwere Krankheitenversicherung, auch Dread-Disease-Versicherung genannt, zahlt die vereinbarte Versicherungssumme in der Regel in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung aus, wenn eine der im Vertrag genau definierten Krankheiten eintritt. Je nach Anbieter und Tarif werden ca. 30-50 Krankheitsbilder (z.B. Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall usw.) abgesichert. Ob z.B. ein Beruf weiterhin ausgeübt werden kann, oder ob die Erkrankung wieder ausheilt, ist bei dieser Absicherung nicht relevant. 

Der Vorteil dieser Absicherung ist die genaue Definition der versicherten Krankheiten und damit wenig Spielraum für den Versicherer die Leistungen zu verweigern. Tritt die Krankheit jedoch nicht in dem "geforderten" Umfang auf, wird keine Leistung ausgezahlt. 

Interessant ist die Versicherung als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige, Gesellschafter / Geschäftsführer oder z.B., wenn ein Darlehen abgesichert werden soll (auch Geschäftsdarlehen). Im Gegensatz zur monatlichen Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man mit einer Kapitalauszahlung ein Darlehen tilgen oder einen vorübergehenden Ersatzgeschäftsführer finanzieren, wenn die eigene Berufsfähigkeit aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr gegeben ist. 

In unserer Broschüre "Schwere Krankheitenversicherung" erhalten Sie weitere Informationen: Schwere Krankheitenversicherung

Unfallversicherung

Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus. 

Wir empfehlen die private Unfallversicherung immer als Basisabsicherung für Kinder, da diese ein erhöhtes Unfallrisiko haben und im schlimmsten Fall ihr ganzes Leben finanzielle Unterstützung benötigen. Neben der Unfallversicherung gibt es aber auch noch weitere Absicherungsmöglichkeiten für Kinder. 

Für Kinder ab 10 Jahren, Studenten oder Berufstätige empfehlen wir als Einkommensabsicherung die Berufsunfähigkeitsrente. Sollte die Berufsunfähigkeitsrente jedoch nicht möglich sein (aus gesundheitlichen Gründen oder finanziellen Gründen) bietet die Unfallversicherung eine gute Basisdeckung. Ab 2023 ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder sogar ab 6 Jahre möglich. 

Wenn ein höheres Unfallrisiko gegeben ist (handwerkliche Berufe, risikoreichere Hobbys, Motorradfahrer etc.) oder wenn höhere Kapitalsummen abgesichert werden sollen (z.B. Hausbau) ist die Unfallversicherung als Ergänzungsdeckung sehr sinnvoll. 

Risikoanalyse Unfallversicherung 

Broschüre Kinderabsicherung

Vergleich der unterschiedlichen Versicherungsarten

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) leistet, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen – egal ob Unfall oder Krankheit – nur noch 50% oder weniger Ihrer zuletzt (vor der Beeinträchtigung) konkret geleisteten Arbeit nachgehen können (mindestens 6 Monate lang). 

Die BU aus dem Versorgungswerk der Kammerberufe (wie Ärzte, Architekten, Anwälte, Notare und Steuerberater) leistet erst bei 100% Berufsunfähigkeit. Dies bedeutet sie leistet erst dann, wenn gar nicht mehr in diesem Beruf gearbeitet werden kann. Bei Ärzten bedeutet dies beispielsweise, dass die Approbation zurückgegeben und die ärztliche Tätigkeit komplett eingestellt werden muss. 

Eine private Unfallversicherung leistet nur bei unfallbedingter Schädigung, wenn diese dauerhaft bestehen bleibt (Invalidität). Dazu wird frühestens 12 Monate nach dem Unfall eine Bewertung der Invalidität vorgenommen und je nach Beeinträchtigung gibt es dann die entsprechende Leistung. Hauptleistung wäre eine Kapitalauszahlung – nach Schwere der Invalidität gestaffelt – oder / und eine monatliche Rente (wird meist erst ab 50% Invalidität ausgezahlt). Für Ärzte gibt es spezielle Unfalltarife mit einer Ärzte-Gliedertaxe. In dieser Gliedertaxe werden z.B. die Finger / Hände deutlich höher eingestuft. 

Die Grundfähigkeitenversicherung oder auch die schwere Krankheitenversicherung ( Dread Disease) können eine Ergänzung oder auch eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Vor allem die Grundfähigkeitenversicherung hat sich in den letzten Jahren im Versicherungsmarkt etabliert. Sie eignet sich vor allem für handwerkliche Berufe, da für diese die Berufsunfähigkeitsfähigkeitsversicherung sehr teuer ist. 

Eine Unfallversicherung kann kurzfristig, ohne viel Aufwand, abgeschlossen werden und ist (in der Regel) jährlich kündbar.